„Establishment” i jego rola w Parlamencie Związkowym Niemieckiej Republiki Federalnej

dc.contributor.authorMaciąg, Zbigniew
dc.date.accessioned2020-04-23T12:29:35Z
dc.date.available2020-04-23T12:29:35Z
dc.date.issued1974
dc.descriptionhttps://wuj.pl/
dc.description.abstractDie Bundestagsabgeordneten, nach der Parteizugehörigkeit in Bundestagsfraktionen gruppiert, anders als in britische Haus der Gemeinen, kann man, je nachdem, wie gross ihr Einfluss auf bestimmte Entscheidungen ist, in eine Führungselite, das sog. Establishment, und in die Gruppe der Hinterbänkler einteilen. Das „Establishment”, das ist eine Abgeordnetengruppe, die das Verfahren, infolgedessen ein Beschluss gefasst wird, einleitet und dessen Inhalt entscheidend beeinflusst. Zu der Gruppe gehören: Fraktionsvorsitzende, ihre Stellvertreter, parlamentarische Geschäftsführer, Bundestagspräsident und Vizepräsidenten, Vorsitzende der Arbeitskreise und ihre Stellvertreter, Vorsitzenden und Stellvertretervorsitzenden der Bundestagsausschüsse, Obleute, parlamentarische Staatsekretäre wie auch Kabinettsmitglieder, die ebenfalls als Abgeordnete zu betrachten sind. Dazu zählen auch die Mitglieder des' Fraktionsvorstandes. Der stellt dem „Establishment” eine andere, verhältnissmässig zahlreiche Gruppe von passiven und unbedeutenden Abgeordneten gegenüber — die Hinterbänkler. Indem der Autor die Rolle des Establishments zu charakterisieren versucht, nimmt er an, dass der Einfluss der Gruppe als eine Summe der Bedeutung der einzelnen Abgeordneten, die die Gruppe bilden, einzuschätzen ist. Der Verfasser charakterisiert also näher jede der oben genannten Funktionen und versucht' auf diesem Wege den Einfluss zu ermessen, den eine bestimmte Position in der Fraktion oder in der Regierung ermöglicht. Wenn man das Verfahren verfolgt, infolgedessen ein Beschluss in der Fraktion und später in dem Bundestag gefasst wird, kommt man zu dem Schluss, dass die Entscheidung, die vom Establishment getroffen wird, dann auch für alle Abgeordneten verbindlich wird; und auf diesem Wege nimmt sie letzten Endes die Gestalt eines Gesetzes an. Daher wird — die besonders strittigen Fragen ausgenommen — der Plenarsitzung der Fraktion keine grössere Bedeutung beigemessen, sie wird nur selten voll besucht. Das alles hat auch eine grosse Passivität der Hinterbänkler zur Folge. Die Kluft, die zwischen dem Establishment und der Mehrzahl der Abgeordneten, den Hinterbänklern, entstanden ist, ist die Ursache dafür, dass die Rolle des Bundestags als gesetzgebendes und kontrollierendes Organs sich auf eine bedeutungslose Kritik seitens der Opposition beschränkt. Damit ist auch die Rolle des Bundestags als einer Volksvertretung in Frage gestellt.pl
dc.identifier.citationZeszyty Naukowe Uniwersytetu Jagiellońskiego 1974, z.6, s. 45-58.pl
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/11315/28219
dc.language.isoplpl
dc.publisherNakładem Uniwersytetu Jagiellońskiegopl
dc.rightsUznanie autorstwa-Użycie niekomercyjne-Bez utworów zależnych 3.0 Polska*
dc.rights.urihttp://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/pl/*
dc.subjectDeputowanipl
dc.subjectBundestagpl
dc.subjectParlament Związkowypl
dc.subjectRFNpl
dc.subjectCDUpl
dc.subjectCSUpl
dc.subjectSPDpl
dc.subjectFPDpl
dc.subject.otherPolitologiapl
dc.subject.otherPrawopl
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